Der deutsche Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, der wegen der Zustimmung der SPD zum “Zensursula”-Gesetz diese verlassen hat und nun die deutsche Piratenpartei unterstützt, will das “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten” vor das Verfassungsgericht bringen. Das berichtet die futurezone:
Das Gesetz sei nicht ordnungsgemäß zustandegekommen, erklärte Tauss am Mittwoch in Berlin. Er verwies vor allem darauf, dass das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens ohne neue erste Lesung insgesamt “substanziell” verändert worden sei. Er wolle das Zustandekommen des Gesetzes daher durch ein Organstreitverfahren in Karlsruhe überprüfen lassen.
Damit thematisiert er, im Gegenteil zu der geplanten Beschwerde des Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur nicht die von vielen Gegner angenommene Grundgesetzwidrigkeit des Gesetzes an sich. Diese wird ja unter anderem angenommen, da das Gesetz mehr oder weniger die Gewaltentrennung aufhebt und gegen Artikel 5 des Grundgesetztes (Meinungsfreiheit) verstoßen soll.
Ob es sich dabei um eine koordinierte Strategie handelt, jede Möglichkeit auszuschöpfen, oder ob Tauss einfach der Meinung ist, dass das Gesetz wenn, dann an einem Verfahrensfehler scheitert, aber nicht per se Grundgesetzwidrig ist, ist nicht klar, aber auch insofern egal, als de facto das Ergebnis oben genannter Strategie eintritt. Möglicherweise wird sich das BVG also zweimal mit den geplanten Internetsperren auseinandersetzten müssen.
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