Die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner beantwortete Ende Juni (PDF) eine parlamentarische Anfrage von “Mag. Johann Maier und GenossInnen” zum Thema Doping. Darin wurde auch nach einem Werbeverbot für Dopingmittel gefragt. Die Justizministerin lehnt ein solches ab, denn:

Einerseits wäre dies grundsätzlich überschießend; andererseits würde damit gerade mit Blick auf das Internet wenig gewonnen, weil die Erfahrung zeigt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte selbst soweit bereits eine Strafbarkeit besteht (zB Kinderpornografie, NS-Propaganda, …) in der Praxis kaum erfolgversprechend verfolgt werden können, weil praktische Hürden kaum überwunden werden können
(Verantwortliche unbekannt oder im Ausland, Provider im Ausland, Provider wird häufig gewechselt, …).

Dies unterstütz meine These, dass Internetsperren nicht aus böser Zensurabsicht, sondern aus Dummheit angedacht werden. Denn auch wenn das Bundeskriminalamt gebetsmühlenartig wiederholt, dass es im Ausland nicht aktiv werden darf, so ist Kinderpornographie doch in so gut wie allen Ländern, vor allem in der überwältigenden Mehrheit der Serverstandorte, illegal. Eine Verständigung der landesintern zuständigen Stellen wäre also möglich und jedenfalls geboten, bevor man über Zensur (oder ihre Verhältnismäßigkeit) überhaupt diskutiert. Passiert aber nicht.

Dass dies nicht so leicht möglich sei, wird einerseits dadurch suggeriert, dass “Ausland” als Argument herhalten muss, unkontrollierbar und voller Kinderpornos quasi. Andererseits aber dadurch das Kinderpornographie trotz wesentlicher Unterscheidungsmerkmale mit NS-Propaganda zusammen genannt wird. NS-Propaganda fällt, anders als Kinderpornographie, in vielen Ländern unter Meinungsfreiheit (wie das zu bewerten ist, ist eine andere Diskussion). Deshalb sind österreichische Behörden oftmals dagegen machtlos. Aber eben nur gegen von der Meinungsfreiheit geschützte Inhalte, nicht gegen brutale Verbrechen an Kindern (und deren Vermarktung).

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