hr2 DerTag zur Piratenpartei und Freiheit im Netz

Die Sendung DerTag des Hessischen Rundfunks hatte heute den Themenschwerpunkt Piratenpartei.
Dabei geht es nicht nur um die aktuelle Bewegung, die sich derzeit ueberall in Europa ausbreitet, sondern auch um deren inhaltliche Forderungen. Seien es, unter anderem, Datenschutz, freie Kommunikation oder auch ein freies Internet. Dieses Thema ist natürlich aktuell vor allem wegen dem Zugangserschwerungsgesetz in die Aufmerksamkeit gerückt. Dazu gibt es auch ein Interview mit Franziska Heine, die die ePetition gegen Internetsperren in Deutschland eingebracht hat.

Yo?ho und ne Buddel voll Bits ? die Piratenpartei nimmt Fahrt auf
Beschreibung: Der Angriff könnte die Parteienlandschaft verändern. Im Europaparlament sitzt die ?Piratenpartei? schon, jetzt wollen die digitalen Freibeuter auch in den Bundestag einziehen. Ihr erster Abgeordneter ist schon da, übergelaufen von der SPD. ?Freiheit im Netz? fordern die überwiegend jungen Parteimitglieder, kritisch beäugt von den mit dem Internet weniger vertrauten Älteren. Aber vielleicht werden die Piraten am Ende beweisen: die Jugend ist nicht so unpolitisch, wie oft behauptet, um sie als Wähler zu gewinnen, muss man nur die richtigen Ziele propagieren. Steht Deutschland vor einem Sechs-Parteien-System?

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Erschreckende Ahnungslosigkeit

Die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner beantwortete Ende Juni (PDF) eine parlamentarische Anfrage von “Mag. Johann Maier und GenossInnen” zum Thema Doping. Darin wurde auch nach einem Werbeverbot für Dopingmittel gefragt. Die Justizministerin lehnt ein solches ab, denn:

Einerseits wäre dies grundsätzlich überschießend; andererseits würde damit gerade mit Blick auf das Internet wenig gewonnen, weil die Erfahrung zeigt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte selbst soweit bereits eine Strafbarkeit besteht (zB Kinderpornografie, NS-Propaganda, …) in der Praxis kaum erfolgversprechend verfolgt werden können, weil praktische Hürden kaum überwunden werden können
(Verantwortliche unbekannt oder im Ausland, Provider im Ausland, Provider wird häufig gewechselt, …).

Dies unterstütz meine These, dass Internetsperren nicht aus böser Zensurabsicht, sondern aus Dummheit angedacht werden. Denn auch wenn das Bundeskriminalamt gebetsmühlenartig wiederholt, dass es im Ausland nicht aktiv werden darf, so ist Kinderpornographie doch in so gut wie allen Ländern, vor allem in der überwältigenden Mehrheit der Serverstandorte, illegal. Eine Verständigung der landesintern zuständigen Stellen wäre also möglich und jedenfalls geboten, bevor man über Zensur (oder ihre Verhältnismäßigkeit) überhaupt diskutiert. Passiert aber nicht.

Dass dies nicht so leicht möglich sei, wird einerseits dadurch suggeriert, dass “Ausland” als Argument herhalten muss, unkontrollierbar und voller Kinderpornos quasi. Andererseits aber dadurch das Kinderpornographie trotz wesentlicher Unterscheidungsmerkmale mit NS-Propaganda zusammen genannt wird. NS-Propaganda fällt, anders als Kinderpornographie, in vielen Ländern unter Meinungsfreiheit (wie das zu bewerten ist, ist eine andere Diskussion). Deshalb sind österreichische Behörden oftmals dagegen machtlos. Aber eben nur gegen von der Meinungsfreiheit geschützte Inhalte, nicht gegen brutale Verbrechen an Kindern (und deren Vermarktung).

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DE: Tauss bringt Internetsperren vor Verfassungsgerichtshof

Der deutsche Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, der wegen der Zustimmung der SPD zum “Zensursula”-Gesetz diese verlassen hat und nun die deutsche Piratenpartei unterstützt, will das “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten” vor das Verfassungsgericht bringen. Das berichtet die futurezone:

Das Gesetz sei nicht ordnungsgemäß zustandegekommen, erklärte Tauss am Mittwoch in Berlin. Er verwies vor allem darauf, dass das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens ohne neue erste Lesung insgesamt “substanziell” verändert worden sei. Er wolle das Zustandekommen des Gesetzes daher durch ein Organstreitverfahren in Karlsruhe überprüfen lassen.

Damit thematisiert er, im Gegenteil zu der geplanten Beschwerde des Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur nicht die von vielen Gegner angenommene Grundgesetzwidrigkeit des Gesetzes an sich. Diese wird ja unter anderem angenommen, da das Gesetz mehr oder weniger die Gewaltentrennung aufhebt und gegen Artikel 5 des Grundgesetztes (Meinungsfreiheit) verstoßen soll.

Ob es sich dabei um eine koordinierte Strategie handelt, jede Möglichkeit auszuschöpfen, oder ob Tauss einfach der Meinung ist, dass das Gesetz wenn, dann an einem Verfahrensfehler scheitert, aber nicht per se Grundgesetzwidrig ist, ist nicht klar, aber auch insofern egal, als de facto das Ergebnis oben genannter Strategie eintritt. Möglicherweise wird sich das BVG also zweimal mit den geplanten Internetsperren auseinandersetzten müssen.

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Die EU ist gegen Internetzensur

Die Europäische Kommission hat China zu einem Verzicht der Zensur im Internet aufgerufen. Die geplante Einführung eines Internet-Filters für Seiten mit pornografischem Inhalt ziele klar darauf ab, “das Internet zu zensieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken”, kritisierte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel.
(…)
“Das Blockieren oder Filtern bestimmter Internet-Inhalte ist für die EU völlig inakzeptabel”, erklärte Medienkommissarin Viviane Reding.

DiePresse.com

Aha. Da hat aber jemand nachgedacht. Ob das nur für China gilt, oder auch für die EU? Denn die Europäische Kommission hat erst Ende März in ihrem Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch unter anderem auch “das Blockieren oder Filtern bestimmter Internet-Inhalte” vorgeschlagen (PDF).

Irans Internetzensur

Der Standard” berichtet darüber, dass die Zensurinfrastruktur des Iran wesentlich von Nokia Siemens Network (ein Joint Venture der beiden namensgebenden Konzerne) errichtet worden sei. Vom Versush der Konzerne sich da rauszuwinden abgesehen, ist der erste Absatz sehr wichtig:

Die Installation von Internet-Überwachung und Filter-Technologien wird gerne damit gerechtfertigt, dass sie ja “nur” zum Schutz vor kriminellen Auswüchsen der Gesellschaft gedacht sei, die breite Masse entsprechend nichts zu befürchten habe. Eine Argumentation, die einen nicht zu unterschätzenden Haken hat: Die Definition der Frage, was “kriminell” ist, obliegt den jeweiligen MachthaberInnen, einmal installiert gibt sie auch autoritären Regimen massive Möglichkeiten zur Unterdrückung der demokratischen Opposition an die Hand.

Exakt! Selbst wenn die Zensurinfrastruktur von der besten und vertrauenswürdigsten Regierung aller Zeiten errichtet würde, bei der man 100%ig sicher sein könnte, dass sie sie ausschließlich “widmungsgemäß” verwendet – wer garantiert dass das die darauffolgende Regierung auch macht? Irgendwann kommen potentiell gefährliche Menschen an die Macht, und da sollte ein stabiles System vorhanden sein, dem sie wenig Schaden zufügen können, und nicht eine Infrastruktur um Kritiker anzugehen.

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