So argumentiert Zensurministerin Claudia Bandion-Ortner, wenn sie am Rand des EU-Justiziministerrates betont, dass es im Kampf gegen Kinderpornografie “keine Denkverbote” geben dürfe. Nun ist allgemein bekannt, das Bandion-Ortner auf dem Gebiet des Rechts keinerlei Kompetenzen vorzuweisen hat, ansonsten würde allein der Ansatz, ein fundamentales Menschenerecht zu relativeren, überraschen.
Vielleicht glaubt sie aber auch einfach, unbedarft und ahnungslos wie sie zu sein scheint, dass die körperliche Unversehrheit von Kindern hier mit der Meinungsfreiheit abgewogen werden müssen. Das ist natürlich Blödsinn, weil dazu gezeigt werden müsste, dass die Einführung von Internetsperren a) nicht missbraucht werden kann und b) notwendigerweise zu einer zumindest signifikaten Verringerung der Opferzahlen führt, vorausgesetzt c) es gibt keien Maßnahme die das gleiche Ergebnis mit weniger Einschränkungen erreicht.
Nun ist a) unbeweisbar, b) emprisch widerlegt und c) insofern, als die theoretisch behaupteten durch Internetsperren zu erreichenden Erfolge im Kampf gegen Kinderpornografie, mit anderen Mitteln (Löschen) tatsächlich erreicht wurden, de facto mehrfach erfolgreich umgesetzt worden.
Was Bandion-Ortner macht, ist nicht nur schmutzig, nicht nur dumm, sondern brandgefährlich, da es sich hier um das langsame Untergraben von “No-Go-Standards” handelt, also Dinge, über deren Unhinterfragbarkeit eigentlich gesellschaftlicher Konsens herrscht, mit Scheinargumenten zu relativieren. Meinungsfreiheit ist das zentrale Menschenrecht, aus dem sich die anderen ergeben und darf durch nichts so weit eingeschränkt werden, wie Bandion-Ortner das gerne hätte.




