Artikel getaggt mit Menschenrechte

Kinderschutz vor Meinungsfreiheit?

So argumentiert Zensurministerin Claudia Bandion-Ortner, wenn sie am Rand des EU-Justiziministerrates betont, dass es im Kampf gegen Kinderpornografie “keine Denkverbote” geben dürfe. Nun ist allgemein bekannt, das Bandion-Ortner auf dem Gebiet des Rechts keinerlei Kompetenzen vorzuweisen hat, ansonsten würde allein der Ansatz, ein fundamentales Menschenerecht zu relativeren, überraschen.

Vielleicht glaubt sie aber auch einfach, unbedarft und ahnungslos wie sie zu sein scheint, dass die körperliche Unversehrheit von Kindern hier mit der Meinungsfreiheit abgewogen werden müssen. Das ist natürlich Blödsinn, weil dazu gezeigt werden müsste, dass die Einführung von Internetsperren a) nicht missbraucht werden kann und b) notwendigerweise zu einer zumindest signifikaten Verringerung der Opferzahlen führt, vorausgesetzt c) es gibt keien Maßnahme die das gleiche Ergebnis mit weniger Einschränkungen erreicht.

Nun ist a) unbeweisbar, b) emprisch widerlegt und c) insofern, als die theoretisch behaupteten durch Internetsperren zu erreichenden Erfolge im Kampf gegen Kinderpornografie, mit anderen Mitteln (Löschen) tatsächlich erreicht wurden, de facto mehrfach erfolgreich umgesetzt worden.

Was Bandion-Ortner macht, ist nicht nur schmutzig, nicht nur dumm, sondern brandgefährlich, da es sich hier um das langsame Untergraben von “No-Go-Standards” handelt, also Dinge, über deren Unhinterfragbarkeit eigentlich gesellschaftlicher Konsens herrscht, mit Scheinargumenten zu relativieren. Meinungsfreiheit ist das zentrale Menschenrecht, aus dem sich die anderen ergeben und darf durch nichts so weit eingeschränkt werden, wie Bandion-Ortner das gerne hätte.

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Frankreich: Netzsperren erneut vorm Verfassungsgericht

Nachdem Anfang dieser Woche die französische Regierung von Präsident Nicolas Sarkozy einen erneuten Anlauf ein Netzsperrgesetz einzuführen unternommen, und dies Kraft ihrer eigenen Mehrheit im Parlament beschlossen hat, bringt die sozialistische Opposition die angestrebten Netzsperren wieder vor das Verfassungsgericht.

Dieser hatte das erste Gesetz als verfassungswidrig abgelehnt. Die Argumentation der Sozialisten setzt dabei an, dass es im neuen Gesetz zwei unterschiedliche Verfahren geben soll, neben einem Strafverfahren auch ein sogenanntes “beschleunigtes Verfahren”. Dort prüft ein Richter die Indizien und spricht dann die Strafe aus. Der Beschuldigte hat keinerlei Möglichkeit Stellung zu nehmen.

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Internetzugang ist ein Menschenrecht

In der Freude um die Zurückweisung des französischen Internetsperr-Gesetztes HADOPI durch die obersten Verfassungshüter (und der Aufregung darum, dass das der Regierung von Nicolas Sarkozy relativ egal ist) ist, zumindest für mich, die Begründung und ihre Bedeutung etwas untergegangen.

Neben dem Hinweis dass HADOPI die Unschuldsvermutung untergräbt, begründet der französische Verfassungsrat sein Urteil nämlich damit, dass die der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt ist, widerspricht. Diese grundlegende Freiheit umfasst heute auch die Nutzung des Internet.

Das ist ein bemerkenswertes Urteil, und langsam scheint sich diese Sichtweise zumindest zu etablieren. ReadWriteWeb berichtet von einer (mutigen) Prognose von Corey Doctorow:

Here’s a prediction: in five years, a UN convention will enshrine network access as a human right (preemptive strike against naysayers: “Human rights” aren’t only water, food and shelter, they include such “nonessentials” as free speech, education, and privacy). In ten years, we won’t understand how anyone thought it wasn’t a human right.

Der Europarat nahm den Internetzugang erst Ende Mai in Namen von Meinungs- und Informationsfreiheit vor unverhältnismäßigen Maßnahmen im “Kampf gegen den Terrorismus in Schutz, als man sich traf, um überhaupt eine Linie in den Fragen “neuer Medien” zu finden.

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