Artikel getaggt mit Piratenpartei

hr2 DerTag zur Piratenpartei und Freiheit im Netz

Die Sendung DerTag des Hessischen Rundfunks hatte heute den Themenschwerpunkt Piratenpartei.
Dabei geht es nicht nur um die aktuelle Bewegung, die sich derzeit ueberall in Europa ausbreitet, sondern auch um deren inhaltliche Forderungen. Seien es, unter anderem, Datenschutz, freie Kommunikation oder auch ein freies Internet. Dieses Thema ist natürlich aktuell vor allem wegen dem Zugangserschwerungsgesetz in die Aufmerksamkeit gerückt. Dazu gibt es auch ein Interview mit Franziska Heine, die die ePetition gegen Internetsperren in Deutschland eingebracht hat.

Yo?ho und ne Buddel voll Bits ? die Piratenpartei nimmt Fahrt auf
Beschreibung: Der Angriff könnte die Parteienlandschaft verändern. Im Europaparlament sitzt die ?Piratenpartei? schon, jetzt wollen die digitalen Freibeuter auch in den Bundestag einziehen. Ihr erster Abgeordneter ist schon da, übergelaufen von der SPD. ?Freiheit im Netz? fordern die überwiegend jungen Parteimitglieder, kritisch beäugt von den mit dem Internet weniger vertrauten Älteren. Aber vielleicht werden die Piraten am Ende beweisen: die Jugend ist nicht so unpolitisch, wie oft behauptet, um sie als Wähler zu gewinnen, muss man nur die richtigen Ziele propagieren. Steht Deutschland vor einem Sechs-Parteien-System?

[direktlink | .mp3/52:43min/24,2mb]

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DE: Tauss bringt Internetsperren vor Verfassungsgerichtshof

Der deutsche Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, der wegen der Zustimmung der SPD zum “Zensursula”-Gesetz diese verlassen hat und nun die deutsche Piratenpartei unterstützt, will das “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten” vor das Verfassungsgericht bringen. Das berichtet die futurezone:

Das Gesetz sei nicht ordnungsgemäß zustandegekommen, erklärte Tauss am Mittwoch in Berlin. Er verwies vor allem darauf, dass das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens ohne neue erste Lesung insgesamt “substanziell” verändert worden sei. Er wolle das Zustandekommen des Gesetzes daher durch ein Organstreitverfahren in Karlsruhe überprüfen lassen.

Damit thematisiert er, im Gegenteil zu der geplanten Beschwerde des Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur nicht die von vielen Gegner angenommene Grundgesetzwidrigkeit des Gesetzes an sich. Diese wird ja unter anderem angenommen, da das Gesetz mehr oder weniger die Gewaltentrennung aufhebt und gegen Artikel 5 des Grundgesetztes (Meinungsfreiheit) verstoßen soll.

Ob es sich dabei um eine koordinierte Strategie handelt, jede Möglichkeit auszuschöpfen, oder ob Tauss einfach der Meinung ist, dass das Gesetz wenn, dann an einem Verfahrensfehler scheitert, aber nicht per se Grundgesetzwidrig ist, ist nicht klar, aber auch insofern egal, als de facto das Ergebnis oben genannter Strategie eintritt. Möglicherweise wird sich das BVG also zweimal mit den geplanten Internetsperren auseinandersetzten müssen.

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